home
***
CD-ROM
|
disk
|
FTP
|
other
***
search
/
Aminet 23
/
Aminet 23 (1998)(GTI - Schatztruhe)[!][Feb 1998].iso
/
Aminet
/
docs
/
mags
/
gadget33.lha
/
AmigaGadget33
/
Texte
/
i.neuvorschlag
/
i.neuvorschlag
Wrap
Text File
|
1997-12-01
|
6KB
|
133 lines
#Titel Intern/Neuvorschlag für die Nutzungsbedingungen
#Logo gadget33:pinsel/AG.Intern
#Font Losse 16
#C31
Neuvorschlag für die
"Gadget"-Nutzungsbedingungen
#Font topaz 8
#C21
Der eine oder andere hat sie vielleicht sogar schon einmal gelesen - die
"Kopierbestimmungen" und die "Legales, Illegales, auch Egales..." betitelten
weiteren Nutzungsbedingungen im Impressum. Beide Texte stammen noch aus
"Gadget"-Urzeiten und wurden seitdem kaum verändert oder erweitert.
Nachfolgend nun ein Vorschlag für eine Neufassung, die dann unter dem
Begriff "Nutzungsbedingungen" zusammengefaßt in der nächsten oder übernächsten
Ausgabe die genannten Texte ablösen soll. Die Anmerkungen in schwarzer Schrift
erläutern den Grund für die Neuformulierungen. Kommentare, Kritik und
Änderungsvorschläge sind erbeten !
#Y-10
#Pinsel gadget33:pinsel/an rechts
#Seitenende
#Font Losse 16
#C31
Nutzungsbedingungen
#Font topaz 8
#C21
Das "AMIGA Gadget" ist ein Disketten-Magazin für den Amiga. Es erscheint
regelmäßig alle zwei Monate. Die aktuellen Termine sind dem Editorial zu
entnehmen.
#C10
Hier wurde einige überflüssige Einschränkungen ("ungefähr", "neuerdings")
entfernt.
#C21
"Amiga" ist ein eingetragenes Warenzeichen von Amiga International /
Gateway 2000.
#C10
Da AI ja ab und an empfindlich reagiert, wenn dieser Hinweis fehlt, wurde
er nun hier an exponierter Stelle angebracht.
#C21
"AMIGA Gadget" ist FREEWARE. Jedweder Verdienst durch das Verbreiten bzw.
Vervielfältigen oder Vertreiben des "Gadget" ist untersagt. Gewerblichen
Händlern ist es nur gestattet, die Leerdiskette, den Zeitaufwand für das
Kopieren und die Versandkosten zu berechnen. Eine Verbreitung über
CD-ROMs ist nur mit Zustimmung des Herausgebers zulässig.
Die Weiterverbreitung des "Gadget"s für private Zwecke sowohl in körperlicher
als auch unkörperlicher Form (also z.B. einerseits durch einfaches Kopieren der
Diskette und andererseits auch über das Internet als Diskimage oder lha-Archiv)
ist hingegen zulässig.
#C10
Die Vertriebsbestimmungen wurden wegen ihrer systematischen Nähe zur
Freeware-Definition zu ihr vorgezogen. Die Bestimmungen über die Verbreitung
wurden konkretisiert und weiterhin auf die tatsächlichen Verbreitungsmethoden
explizit Bezug genommen.
#C21
Es ist nicht gestattet, "AMIGA Gadget" in irgendeiner Form zu verändern. Dies
bedeutet u.a., daß keine Datei auf der Diskette gelöscht oder verändert
werden darf, auch keine Icons. Dies bedeutet auch, daß, wenn der Autor eines
Programmes und/oder Textes das Nutzungsrecht einschränkt, dies ebenfalls für
die gesamte Diskette gilt, da kein Teil der Diskette verändert werden darf.
#C10
"Kopierrecht" wurde durch "Nutzungsrecht" ersetzt, um so auch Beschränkungen
zu erfassen, die sich nicht auf den reinen Verbreitungsvorgang beziehen.
#C21
Wenn Sie gewerblicher Händler sind, bitten wir Sie, sich mit dem
Herausgeber in Verbindung zu setzen, damit Sie immer eine unveränderte
Ausgabe anbieten können.
Es ist nur dem Urheber oder dem Nutzungsrechtsinhaber gestattet, einzelne
Dateien von "AMIGA Gadget" in andere FD-Serien, Diskettenmagazine und/oder
gedruckte Zeitschriften, u.ä. zu übernehmen, ohne daß eine Genehmigung des
Herausgebers vorliegt. Dies gilt nicht nur für die erschienenen Texte, sondern
für ALLE Dateien. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Urheber oder der
Nutzungsrechtsinhaber dem betreffenden Dritten entsprechende weitergehende
Nutzungsrechte einräumt.
#C10
In den bisherigen Kopierbestimmungen wurden die Rechte des Urhebers und
sonstiger entsprechend Berechtigter nicht hinreichend berücksichtigt.
Darüber hinaus wurde die im Widerspruch zu dieser Regelung stehende
Erlaubnis zur Verbreitung einzelner Texte über Mailboxen ersatzlos gestrichen.
Von ihrem Urheber als "Freeware" deklarierte Texte dürfen somit nach wie vor
einzeln über Mailboxen verbreitet werden, für Texte mit (z.B. auf das "Gadget")
beschränkter Einräumung von Nutzungsrechten ist nun hingegen explizit die
Einholung der Erlaubnis des Urhebers erforderlich.
#C21
Verantwortlich für Artikel, die mit Namenskürzel oder Namen gekennzeichnet
sind, ist der oder die Autor/in. Diese Artikel müssen nicht unbedingt der
Meinung der Redaktion entsprechen.
Mit der Einsendung oder Zurverfügungstellung von Programmen, Grafiken, Modulen
und Texten zur Veröffentlichung im "AMIGA Gadget" wird gleichzeitig die
Zustimmung zur Verbreitung dieser Daten im Rahmen der Verbreitung des "Gadget"
unter den oben genannten Bedingungen gegeben. Das umfaßt auch die Verbreitung
als Imagefile oder Archiv über Datennetze und auf CD-ROMs. Die
Zurverfügungstellung von Textbeiträgen auf der WWW-Seite des "Gadget" wird
jedoch von dieser Zustimmung nicht erfaßt, sondern erfordert eine gesonderte
Erlaubnis des Urhebers, bzw. Nutzungsrechtsinhabers.
#C10
Auch hier wurde konkret auf die einzelnen Arten der Verbreitung des
"Gadget" Bezug genommen.
#C21
Die Urheberrechte der einzelnen Artikel liegen bei den Autoren. Das gleiche
gilt, unter Berücksichtigung des Rechtes zur Verbreitung im Rahmen des
"AMIGA Gadget" und soweit nicht anders gekennzeichnet, für die Nutzungsrechte.
#C10
Hier wurde ein terminologischer Fehler der Urfassung behoben und klar
zwischen den ohnehin nicht veräußerlichen Urheber- und den Nutzungsrechten
unterschieden.
#C21
Die Haftung für die Richtigkeit der veröffentlichten Programme und Texte kann
trotz sorgfältiger Prüfung vom Herausgeber bzw. Autor nicht übernommen werden.
Bei evidenten Rechtschreibfehlern (insbesondere Buchstabenvertauschungen und
ähnlichem) behält sich die Redaktion ein Korrekturrecht vor, das nur in
eindeutigen Fällen ausgeübt werden wird und bei möglicherweise doch
auftretenden Irrtümern in der nächsten Ausgabe des Magazins wieder
richtiggestellt werden kann.
(an,xx.xx.1997)